VEREINSSPONSORING

Schollin Vereinssponsoring

Zusammenhalt, Ehrgeiz und Leistungsbereitschaft sind Eigenschaften, die beim Vereinssport unabdingbar sind – Werte, die auch unser Unternehmen und unser Handwerk auszeichnen. Mit unserem vielfältigen Produktangebot leisten wir seit 1853 unseren Beitrag zur Ernährung – nun wollen wir auch im Sport aktiv werden. Daher unterstützen wir Kinder- und Jugendsportvereine aus unserer Region. Sammeln fürs Team und die Vereinskasse füllen!


Die Spielregeln

Alle Vereinsmitglieder sammeln die Kassenbons der Bäckerei Schollin Einkäufe und reichen diese zusammengerechnet bei uns in der Zentrale in Dinslaken ein. Von der Gesamtsumme zahlen wir 5% in Ihre Vereinskasse ein, maximal 1.000 € pro Abrechnungszeitraum. Im Gegenzug stellen Sie uns eine Spendenbescheinigung aus.

 

Abrechnungszeiträume 2025 (Abrechnung jeweils zu den Stichtagen)

Bis 28.02.2025 – Danach verlieren alle Kassenbons ihre Gültigkeit. (Die Kassenbons müssen bis zum 19.03.2025 bei uns eingegangen sein.)

Bis 30.06.2025 – Danach verlieren alle Kassenbons ihre Gültigkeit. (Die Kassenbons müssen bis zum 16.07.2025 bei uns eingegangen sein.)

Bis 31.10.2025 – Danach verlieren alle Kassenbons ihre Gültigkeit. (Die Kassenbons müssen bis zum 19.11.2025 bei uns eingegangen sein.)

 

Anmeldung & Information

Sie möchten mitmachen oder benötigen weitere Informationen? Dann schreiben Sie eine Mail an vereinssponsoring@schollin.de

 

Wo kann ich einkaufen?

Sie können in allen Schollin-Filialen einkaufen und Kassenbons sammeln. (Schollin Schulbistros sind von der Aktion ausgenommen.) Eine Übersicht über unsere Filialen finden Sie im Internet unter https://schollin.de/backereien/

Teilnahmebedingungen

  1. Sie sind ein eingetragener Verein.
  2. Sie stellen uns eine Spendenbescheinigung über den gespendeten Betrag aus. Wenn für den vorherigen Abrechnungszeitraum noch keine Spendenbescheinigung bei uns vorliegt, wird die Spende für den aktuellen Abrechnungszeitraum solange zurückgehalten, bis die Bescheinigung vorliegt.
  3. Kassenbons, welche bereits Rabatt enthalten, können bei der Aktion nicht berücksichtigt werden.
  4. Es werden nur Original-Kassenbons akzeptiert.
  5. Mitarbeiter der Bäckerei Schollin sind von der Aktion ausgeschlossen.
  6. Schollin Vereinssponsoring richtet sich ausdrücklich an Amateursportvereine (Kinder- und Jugendvereine) aus der Region. Profiteams sind von der Teilnahme ausgeschlossen.